* Mit der Aktivierung der Urlaubsportale wird lediglich die Möglichkeit des Zugriffs der Vertriebspartner auf den Datensatz Ihrer Unterkunft zu Vermarktungszwecken ermöglicht.
Es besteht kein verbindlicher Anspruch auf Präsentation Ihrer Unterkunft auf den jeweiligen Portalen. In Einzelfällen ist ein gesonderter Vertrag mit dem Portalbetreiber (Anbieter) notwendig.